Allgemeine Geschäftsbedingungen der elandy-Ferienhausvermietung
Diese Vermietungsbedingungen sind Inhalt des Mietvertrages den Sie, nachstehend Kunde genannt, mit Michaela Fulland, Weddern 60, 48249 Dülmen – nachstehend elandy genannt – abschließen und regeln außerdem die Bestimmungen des Mietverhältnisses zwischen Ihnen und dem Eigentümer/ Vermieter – nachstehend Vermieter genannt. Deshalb schenken Sie diesen Bedingungen bitte Ihre besondere Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden.
1. Buchung und Buchungsbestätigung
1.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
1.2 Mit einer Reiseanmeldung bietet der Kunde elandy den Abschluss des Vertrages auf Grundlage der Objektbeschreibung, aller ergänzenden Angaben im Internet und dieser Vermietungsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag wird für elandy verbindlich, wenn dem Kunden die Buchung und der Preis der Reise schriftlich bestätigt wird (bei Buchungen kürzer als 1 Woche vor Belegungsbeginn bereits mit der telefonischen Bestätigung). Dabei bleibt die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc., vorbehalten. Mit der Anmeldung versichert der Kunde, dass er Volljährig ist.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen sind an das angegebene Konto von elandy zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei elandy eingegangen sein muss.
2.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung bzw Rechnung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit nichts anderes in der Reservierungsbestätigung vermerkt ist, beträgt diese 20% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.3 Spätestens 3 Wochen vor Belegungsbeginn ist die Restzahlung zu überweisen, es sei denn, die Buchung sei kurzfristig erfolgt – dann erfolgt die Zahlung gemäß Ziffer 2.4. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vergleiche. Ziffer 6.0) werden sofort fällig.
2.4 Bei kurzfristigen Buchungen, also Buchungen die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn getätigt werden, ist sofort der volle Rechnungsbetrag fällig.
2.5 Bei Buchungszeiten von 1-5 Tagen können je nach Objekt Aufschläge anfallen.
2.6 Gehen Zahlungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bei elandy ein obwohl kein vertragliches oder gesetzliches Rückbehaltungsrecht seitens des Kunden besteht, ist elandy berechtigt nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.1 berechnen. elandy behält sich vor für Mahnungen eine Mahnkostenpauschale von bis zu 20 € zu erheben.
2.7 Bitte beachten Sie dass die vollständigen Unterlagen wie die genaue Adresse und die Kontaktdaten für die Schlüsselübergabe erst nach vollständiger Zahlung versandt werden. Sollten diese Unterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Belegungsbeginn zugegangen sein wenden Sie sich bitte umgehend an elandy. Sie sollten diese Unterlagen in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig prüfen.
3. Leistungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen
3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen von elandy (z.B. im Internet oder auf Flyern) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss kann elandy jederzeit eine Änderung der Beschreibung vornehmen, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
3.2 Werden Leistungen, insbesondere durch verspätete Anreise und/oder früherer Abreise durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, oder nicht voll-ständig in Anspruch genommen (z.B. wegen Krankheit oder andere nicht durch elandy verschuldete Gründe), so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf vollständige oder auch anteilige Rück-erstattung.
4. Besondere Hinweise
4.1 Dem Kunden steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt inklusive Mobiliar und aller Gebrauchsgegenstände zu nutzen. Er verpflichtet sich das Mietobjekt und sein Inventar einschließlich aller evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit größt-möglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet alle durch den Kunden oder seine Begleiter oder seine Gäste während des Aufenthaltes entstandenen Schäden zu melden und zu ersetzten.
4.2 Bei Schlüsselübergabe kann eine angemessene Kaution verlangt werden. Diese ist dann in der Beschreibung im Internet oder dem Flyer angegeben. Diese dient als Sicherheit für evtl. entstehende Schäden oder der Nebenkosten. Sie wird nach Auszug bei ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Abzug evtl. entstandener Nebenkosten, erstattet. Weist das Objekt bei der Rückgabe vom Kunden zu vertretende Mängel auf so können diese ebenfalls zum Abzug gebracht werden. Die Rückzahlung enthält keinen Verzicht auf verdeckte oder unmittelbar nach Auszug entdeckte Schadensersatzansprüche. Spätestens erfolgt die Rückzahlung einen Monat nach Auszug aus dem Mietobjekt.
4.3 Nebenkosten sind in der Regel im Mietpreis enthalten. In Ausnahmefällen können Nebenkosten anfallen, die dann in der Beschreibung des Mietobjektes bzw. in der Bestätigung angeführt sind und unmittelbar vor Ort zu zahlen sind, ebenso wie die Kurtaxe. Nebenkosten können der Verbrauch von Strom, Öl, Holz, Gas, Telefon o.ä sein.
4.4 Die Ferienwohnung / das Ferienhaus darf nur mit den auf der Bestätigung angegebenen Personen und ggf. angegebenen Haustieren (mit Art und Rasse) bewohnt/benutzt werden. Kinder und Kleinstkinder gelten jeweils als eine Person, wenn nichts anderes auf der Bestätigung vereinbart wurde. Haustiere müssen stubenrein sein. Im Falle einer Überbelegung hat der Vermieter, oder elandy, oder eine durch elandy beauftragte Person das Recht, überzählige Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Mietpreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Im Falle einer Hinausweisung fallen für den Zeitraum vom Bezug bis zur Hinausweisung ebenfalls erhöhte anteilige Mietkosten an. Ausnahmen sind nur in Absprache mit elandy möglich.
4.5 Die auf der Bestätigung angegebenen An- und Abreisezeiten sind bindend. Für den Fall dass das Mietobjekt erst später verlassen wird, behält sich elandy vor evtl. entstehende Mehrkosten (z.B. für eine vorübergehende Umbuchung der nachfolgenden Mieter in ein Hotel oder andere Immobilie) beim Kunden voll geltend zu machen.
4.6 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in dem Maße zulässig, wie es in der Bestätigung von elandy steht. Bei Zuwiderhandlung kann eine Nachgebühr fällig werden oder die Belegung des Objektes verweigert werden. Ebenso kann nicht garantiert werden dass sich in Mietobjekten in denen keine Haustiere erlaubt sind, niemals Haustiere befunden haben. Aus hygienischen Gründen ist das Baden von Haustieren in Pools nicht erlaubt, es sei denn das es in der Objektbeschreibung ausdrücklich vermerkt ist. In allen Objekten in denen Haustiere nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind keine Haustiere zugelassen. Bei der Buchung muss ein Haustier mit Angabe von Art, Rasse und Größe angegeben werden, auch wenn Hautiere im Objekt zugelassen sind. Betten und Sofas sind für Haustiere tabu.
4.7 Das Auf- bzw. Abstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnwagen auf den Grundstücken ist grundsätzlich verboten
4.8 Kinderstühle, Kinderbetten oder Wickelkommoden und ähnliche Dinge sind nur dann verfügbar wenn sie in der Objektbeschreibung aufgeführt sind.
4.9 Ferienobjekte sind ausschließlich für Ferienzwecke bestimmt, wodurch die Ausstattung evtl. Zweckmäßig ausgerichtet sein kann. Auch die Betten können anders sein als gewohnt – Schlafräume und Bäder sind teilweise kleiner.
4.10 Der Kunde, sein Begleiter und alle mitgeführten Dinge und Sachgegenstände sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch elandy versichert.
4.11 Bei Auszug muss das Mietobjekt vom Kunden gereinigt werden. Der Boden muss besenrein verlassen werden und das gebrauchte Geschirr gespült werden. Eine evtl. vorhandene Spülmaschine muss nach Beendigung des Reinigungsprogrammes ausgeräumt werden. Das entleeren der Papierkörbe und Mülleimer, und verbringen des Mülls zur Abfallbox auf dem Grundstück muss ebenfalls vom Mieter vor dem Auszug geschehen.
Dieses ist unabhängig von der Endreinigung. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung können die entstandenen Kosten von der Kaution einbehalten werden, bzw eine Nachrechnung gestellt werden.
5. Schäden und Mängel am Objekt
5.1 Schäden im und am Mietobjekt müssen umgehend elandy gemeldet werden.
5.2 Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, sind Ihnen die Schlüsselübergeber gerne behilflich, aber sie sind keine Serviceperson von elandy. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und elandy. Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist elandy telefonisch, per Telefax oder E-Mail zu unterrichten.
Tel.: 02594/7999100 Fax: 02594/ 7999378, E-Mail: info@elandy.de
elandy wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben oder Ihnen eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen bzw. eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
5.3 Sollte ein Mängel schuldhaft und nicht umgehend gemeldet werden entfällt eine Schadensersatzverpflichtung oder Minderungsverpflichtung seitens elandy.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich alles Zumutbare zu tun um der Behebung einer eventuell auftretenden Leistungsstörung beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten.
5.5 Um dem Kunden bei Schäden am Objekt keine Nachteile der Beweispflicht entstehen zu lassen , empfiehlt elandy dringend alle Schäden am Objekt ob durch den Kunden verursacht oder nicht, zu do-kumentieren (z.B. mit Foto) und sofort elandy zu melden, egal ob für den Kunden störend oder nicht.
6.0 Rücktritt und Umbuchung
6.1 Im Falle eines Rücktrittes sollte dieses aus Beweisgründen schriftlich bei elandy geschehen. elandy ist berechtigt im Fall eines Rücktrittes pauschalisierte Rücktrittskosten zu erheben. Hierbei bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Nichtanreise oder dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachfolgend aufgeführten:
bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 25% des Gesamtmietpreises
bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtmietpreises
bis zum Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtmietpreises
Maßgebend ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei elandy. elandy bleibt es vorbehalten an Stelle der pauschalen Rücktrittskosten auch den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Falle dem Kunden gegenüber nachgewiesen werden muss.
6.2 Wird vom Kunden ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den fraglichen Zeitraum gestellt oder kann das Objekt anderweitig vermieten, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 25 EUR, berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt. Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis zzgl. der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Reisepreis verrechnet. Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet. elandy kann dem Ersatzteilnehmer oder einzelnen Personen des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
6.3 elandy empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer eventuellen Reiserücktritts-kostenversicherung.
6.4 Im Falle eines Umbuchungswunsches des Kunden erhebt elandy, falls die Umbuchung möglich ist, eine Umbuchungspauschale von 25€ bis 60 Tage vor Mietbeginn pro Umbuchung. Spätere Umbuchungen werden wie ein Rücktritt gemäß Ziffer 6.1 mit an- schließender Neubuchung behandelt – Preise für Umbuchungen mit nur geringen Kosten und Risiken werden in Absprache mit den Kunden festgelegt.
7.0 Rücktritt durch den Vermieter oder elandy
7.1 Der Vermieter oder elandy können vor Mietbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder Ihnen nach Mietbeginn kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt elandy oder der Vermieter den Reisevertrag nach a), verfällt der Mietpreis; tritt elandy oder der Vermieter gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. – Kündigt elandy oder der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters entspricht.
7.2 Wegen der Kündigung des Vertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
8.0 Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung von elandy auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit elandy für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.2 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Keine Haftung besteht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Energieversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Sauna, Heizung, Swimmingpool usw., für die Änderung von Bade- und Angelrechten, die Einstellung von Verkehrsverbindungen, die Verlegung (oder vorzeitiges) Schließen von Geschäften oder Skiliften, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Ebenso wenig können wir haftbar gemacht werden für Straßen- und Bauarbeiten, sofern diese vorher nicht angekündigt worden sind (in vielen Ländern besteht keine Ankündigungspflicht!). Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei „höherer Gewalt” (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen etc.
9.0 Verjährung
9.1 Sämtliche Ansprüche gegenüber elandy aus dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber elandy innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
9.2 Ansprüche des Kunden gegenüber elandy aus dem Vermietungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren in einem Jahr.
9.3 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen elandy begründen und dieser selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.4 Schweben zwischen elandy und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder elandy die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.0 Schlussbestimmung
Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und elandy findet deutsches Recht Anwendung.
11.2 Gerichtsstand ist Dülmen
12. Anbieter
elandy Ferienhausvermietung
Geschäftsführer: Michaela Fulland
Weddern 60,
D-48249 Dülmen
Telefon: 02594/79 99 100, Fax: 02594/79 99 378
E-mail: info@elandy.de / Internet: www.elandy.de
Stand: 01.07.2011